AGB
§1 Gegenstand des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die Tätigkeit des Make-Up Artisten zum vereinbarten Zweck.
Der Auftrag kommt ausschließlich zwischen dem Make-Up Artisten und dem Auftraggeber zustande.
§2 Pflichten der Vertragsparteien
Der Make-Up Artist ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden vom Make-Up Artisten hygienisch gehalten.
Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers müssen dem Make-Up Artisten vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn nötig wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.
Auf Wunsch können vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen hinzu gebucht werden. Diese
Spontane Dienstleistungen am Hochzeitstag sind möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist. Die Ausführung liegt im Ermessen des Make-Up Artisten und wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.
§3 Verspätungen
Sollte es dem Make-Up Artisten durch Verspätungen des Auftraggebers nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, ist eine Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.
Sollte es dem Make-Up Artisten durch Verspätungen seinerseits nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, so verpflichtet sich der Make-Up Artist, dem Auftraggeber den Betrag für die nicht erfüllten Dienstleistungen vollständig zu erstatten.
§4 Nichtzustandekommen des Auftrages & Ausfallhonorar
Im Falle von Nichtzustandekommen des Auftrages durch Krankheit oder höhere Gewalt, ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren.
Der Auftraggeber hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren, sofern er triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an und der Make-Up Artist verpflichtet sich, vom Auftraggeber bereits beglichene Kosten für den Hochzeitstag innerhalb von 30 Tagen zu erstatten. Die Kosten für die beim Probetermin bereits erbrachten Dienstleistungen werden nicht zurück erstattet.
Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers, die mehr als 24 Stunden nach dem Probetermin erfolgt, verpflichtet sich dieser, dem Make-Up Artisten ein Ausfallhonorar zu zahlen. Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:
Bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Hochzeitstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig
Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Hochzeitstag werden 50% des Gesamtbetrages fällig
Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Hochzeitstag werden 75% des Gesamtbetrages fällig
Bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Hochzeitstag werden 100% des Gesamtbetrages fällig.
§5 Anfertigung & Verwendung von Bildmaterial
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Make-Up Artist Fotos vom Auftraggeber und seiner an ihm ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert.
Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, dem Make-up Artist in einem angemessenen Zeitrahmen nach der Hochzeit die professionellen Bilder des von ihm beauftragten Fotografen per E-Mail in einer guten Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Make-up Artist darf diese professionell angefertigten Fotos, sowie die von ihm am Tag des Probetermins und am Hochzeitstag vom Auftraggeber und seinen Gästen angefertigten Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, Social Media, Flyer, usw.) nutzen. Der Make-up Artist wird sich hierzu eigenverantwortlich mit dem Fotografen in Verbindung setzen, um sich die Erlaubnis zur Bildveröffentlichung einzuholen und ggf. weitere Fotos zu erhalten.
Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Der Make-Up Artist erklärt sich damit einverstanden, dass er am Hochzeitstag vom Fotografen oder den Hochzeitsgästen bei seiner Arbeit fotografiert wird. Bei einer Veröffentlichung von Fotos, im Internet oder auf Social Media-Plattformen, auf denen der Make-Up Artist oder dessen Arbeit zu sehen ist, ist der Make-Up Artist namentlich zu nennen und, sofern die Plattform dies ermöglicht entsprechend zu verlinken: www.leyla-stietz-design.de / Social Media: @trendgesichter
§6 Datenverarbeitung und Datenschutz
Ohne schriftliche Einwilligung werden keine Anschriften, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergeben.
Der Make-Up Artist erhebt zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, gesundheitsbezogene Daten (Hauterkrankungen, Allergien) und Fotos vom Kunden, auf denen seine Arbeit zu sehen ist. Die erhobenen Daten stellen die Qualität und Legitimation der Arbeit sicher und dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen.
Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben, außer der Kunde wünscht eine Datenübertragung gem. §20 DSVGO.
Der Auftraggeber ist gemäß §15 DSGVO jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen Daten, die beim Make-Up Artist gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist der Auftraggeber gemäß §16 DSGVO jederzeit berechtigt die Berichtigung fehlerhafter Daten zu verlangen. Nach §18 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit eine eingeschränkte Verarbeitung seiner Daten verlangen. Gemäß §17 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Make-Up Artist hat ein berechtigtes Interesse einzelne personenbezogene Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. Der Make-Up Artist ist außerdem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt 10 Jahre zu speichern. Der Auftraggeber hat nach §20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an einen anderen Make-Up Artist weitergeleitet. Nach §77 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten durch den Make-Up Artisten nicht zuzustimmen. Da die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Make-Up Artisten ausschließen. Mit der Unterzeichnung versichert der Auftraggeber der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten durch den Make-Up Artisten zuzustimmen und über seine Rechte belehrt worden zu sein.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Bestätigung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen unberührt.
§8 Schlussbestimmung & Haftungsausschluss
Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei vom Make-Up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Auftragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make-Up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen.